Immobilienvermittlung 
nach Bremer Art

FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UM DIE THEMEN VERKAUFEN UND VERMIETEN

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten möchten – hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Immobilien.


Können Sie meine Immobilie bewerten?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann macht es Sinn diese professionell bewerten zu lassen. Nutzen Sie meine kostenlose Immobilienbewertung und erfahren Sie, was Ihre Immobilie am Markt Wert ist. Nach der Besichtigung Ihrer Immobilie, erhalten Sie von mir eine fundierte, schriftliche Wertermittlung. 
Mein Tipp: Verlassen Sie sich beim Verkauf nicht auf Ihr Bauchgefühl, vage Annahmen oder Auskünfte von Nachbarn, sondern ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie neutral. Informieren Sie sich, wieviel Geld vergleichbare Objekte gebracht haben und wie sich der lokale Immobilienmarkt entwickelt. Falls Ihnen das alles zu aufwändig ist, beauftragen Sie einen Gutachter oder einen professionellen Immobilienmakler wie mich, um garantiert den bestmöglichen Preis zu erzielen.


Wann ist die Courtage fällig?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn er ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Als erfolgreich wird die Vermittlung dann angesehen, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Erst, wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt ist, wird die Courtage fällig.
Mein Tipp: Informieren Sie sich bereits im Vorfeld über die Höhe und Zusammensetzung der Maklercourtage und vereinbaren Sie sie schriftlich – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. 


Welche Mieterhöhungen sind erlaubt?

Bei bestehenden Mietverhältnissen darf der Vermieter zum einen die Miete nur gemessen an der ortsüblichen Miete erhöhen. Zum anderen darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren in der Stadt Bremen nur um 15 Prozent (Kappungsgrenze) angepasst werden. Das gilt auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht er­reicht ist.


Welche Unterlagen sollte ein Mietinteressent zur Wohnungsbesichtigung mitbringen?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besichtigen und die Immobilie mieten möchten, benötige ich von Ihnen folgende Unterlagen. Die letzten beiden Gehaltsnachweise, eine aktuelle Schufa-Auskunft sowie eine Kopie von Ihrem Personalausweis. Der Mietmarkt ist mittleiweile sehr angespannt. Daher kann ich Ihnen nur empfehlen die vorgenannten Unterlagen direkt zur Besichtigung mitzubringen. 



Sofern Sie noch eine Frage haben, rufen Sie mich gerne an oder senden eine Mail an: info@noltenius.de 

 
 
 
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